Hinweisgeber Service
Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz schützt sogenannte „Whistleblower“ (Hinweisgeber) vor möglichen Repressalien im Unternehmen. Ziel ist, unternehmensinterne Missstände möglichst schnell aufzudecken und zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang sind Unternehmen >50 Mitarbeitern verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben.
Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bieten wir Ihnen eine qualifizierte Beratung an, speziell zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle. Sprechen Sie uns an!